Die Kirchenverwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass das Stiftungsvermögen gewissenhaft und sparsam verwaltet wird sowie die ortskirchlichen Bedürfnisse befriedigt werden. Zu den ortskirchlichen Bedürfnissen zählen insbesondere, das Abhalten einer würdigen Feier des Gottesdienstes, der Unterhalt der Kirchen sowie der sonstigen pfarrlichen Gebäude.
Die Aufgabe der Kirchenverwaltung liegt darin, das ihr anvertraute Stiftungsvermögen zu erhalten und ordnungsgemäß zu verwalten. Hierzu stellt die Kirchenverwaltung einen Haushaltsplan auf, berät und beschließt diesen. Über die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Rechnungsjahres ist von der Kirchenverwaltung eine Jahresrechnung aufzustellen, die mittels Beschluss von der Kirchenverwaltung anerkannt wird. Die Aufstellung von Haushaltsplan und Jahresrechnung liegt im Verantwortungsbereich des Kirchenpflegers. Kann aber auch auf eine Rechnungsfertigerin/Rechnungsfertiger übertragen werden. Das Gremium der Kirchenverwaltung berät z.B. über die Durchführung einer Kirchensanierung und fasst einen entsprechenden Beschluss. Auch finden Fragen rund um bestehende Beschäftigungsverhältnisse z.B. für eine Pfarrsekretärin Eingang in die Kirchenverwaltungssitzung. Die Aufgaben sind sehr vielfältig und unterscheiden sich sehr stark vor Ort in den jeweiligen Stiftungen, da sie abhängig sind von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.
Die Amtszeit der Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt sechs Jahre.
Das Mitwirken und Mitgestalten in der Kirchenverwaltung erfolgt unentgeltlich und ehrenamtlich.
(Stand: 2018)