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Aufgaben des Pfarrgemeinderates

Die Aufgaben sind PGR sind in § 2 Abs. 3 der "Satzung für die Pfarrgemeinderäte der Katholiken im Erzbistum Bamberg" beschrieben:

  • Zusammen mit dem Pfarrer alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zu erforschen, zu beraten und gemeinsam mit ihm Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen, falls kein anderer Träger zu finden ist,
  • das Bewußtsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken und die Mitarbeiter zu aktivieren
  • Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu gewinnen und für ihre Befähigung Sorge zu tragen
  • Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde an den liturgischen Feiern einzubringen
  • den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich mit aufzubauen und zu fördern
  • die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe zu suchen
  • gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen
  • Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten
  • die Verantwortung der Gemeinde für Mission und Dritte Welt wachzuhalten
  • die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern
  • katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen
  • Kontakte zu denen, die dem Gemeindeleben fernstehen, zu suchen
  • die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Informationen über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme zu unterrichten
  • für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzustellen
  • die Pfarrgemeinde im Dekanatsrat zu vertreten
  • vor Besetzung der Pfarrstelle den Erzbischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Pfarrgemeinde zu unterrichten