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Die Aufgaben sind PGR sind in § 2 Abs. 3 der "Satzung für die Pfarrgemeinderäte der Katholiken im Erzbistum Bamberg" beschrieben:
Zusammen mit dem Pfarrer alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zu erforschen, zu beraten und gemeinsam mit ihm Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen, falls kein anderer Träger zu finden ist,
das Bewußtsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken und die Mitarbeiter zu aktivieren
Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu gewinnen und für ihre Befähigung Sorge zu tragen
Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde an den liturgischen Feiern einzubringen
den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich mit aufzubauen und zu fördern
die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe zu suchen
gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen
Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten
die Verantwortung der Gemeinde für Mission und Dritte Welt wachzuhalten
die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern
katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen
Kontakte zu denen, die dem Gemeindeleben fernstehen, zu suchen
die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Informationen über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme zu unterrichten
für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzustellen
die Pfarrgemeinde im Dekanatsrat zu vertreten
vor Besetzung der Pfarrstelle den Erzbischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Pfarrgemeinde zu unterrichten